VEFK Aufbau und Beratung
Kontaktieren Sie uns zu allen Elektro-/Arbeitssicherheitsrelevanten Angelegenheiten gerne persönlich.
Warum ist eine VEFK so wichtig?
Was ist eine VEFK?
Nach der deutschen Norm DIN VDE 1000-10 („Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“) ist die VEFK diejenige Person, die der Unternehmer schriftlich die Fach- und Aufsichtsverantwortung für einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil überträgt. Sie übernimmt damit einen Teil der Unternehmerpflichten, insbesondere die sichere Organisation aller elektrotechnischen Arbeiten.
Wann muss eine VEFK bestellt werden?
Die Norm empfiehlt eine Bestellung, wenn Unternehmer bzw. Führungskräfte keine gleichwertige elektrotechnische Qualifikation besitzen und trotzdem elektrotechnische Anlagen betreiben oder Arbeiten durchführen lassen.
Rechtliche Folgen ohne VEFK Organisation = Haftungsrisiko.
Kurz gesagt: Gibt es in einem Elektrobetrieb keine schriftlich bestellte verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), trägt automatisch die Unternehmensleitung – also der Unternehmer, Geschäftsführer oder Werkleiter – selbst die komplette Fach- und Aufsichtsverantwortung nach DIN VDE 1000-10.
Eventuelles Organisationsverschulden kann bei Unfällen oder Sachschäden dazu führen, das der Unternehmer mit zivil- oder strafrechtlichen Folgen rechnen muss.
Unser gemeinschaftlicher Weg zur rechtssicheren VEFK-Organisation
Gemeinschaftlich erörtern wir Schritt-für-Schritt welche notwendigen Maßnahmen getroffen werden müssen, damit Ihr Betrieb/Unternehmen rechts- und revisionssicher nach aktuell geltenden Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften aufgestellt ist. Folgend einige der wichtigsten Punkte:
1. Notwendigkeit prüfen
- Liegen elektrotechnische Tätigkeiten im Betrieb vor (Planung, Bau, Instandhaltung, Prüfung)?
- Gibt es mehrere elektrotechnisch tätige Personen oder Fremdfirmen?
- Ist der Unternehmer selbst Elektrofachkraft? Wenn nicht, dann muss eine VEFK schriftlich bestellt werden (DIN VDE 1000‑10 + ArbSchG §7)
2. Geeignete Person auswählen
- VEFK muss Elektrofachkraft im Sinne der VDE sein (Fachausbildung + Erfahrung + Normenkenntnis)
- Zusatzqualifikation: VEFK-Schulung (z. B. 2–5 Tage, rechtliche und organisatorische Inhalte)
- Nachweisbare Führungskompetenz und Kenntnis der innerbetrieblichen Abläufe
3. Schriftliche Bestellung formulieren
- Erstellen eines Bestellungsschreibens mit Pflichtenübertragung, Aufgaben, Entscheidungsbefugnis, Weisungsrecht, Kontrollpflichten und ggf. Budgetverantwortung
- Unterschrift von Geschäftsleitung und VEFK
- Aufbewahrung im QM- oder HSE-System
- Siehe Rechtsgrundlagen ArbSchG §7, DGUV Vorschrift 1 & 3, DIN VDE 1000‑10
4. Organisationsstruktur festlegen
- Zuständigkeiten im Elektrobereich klar definieren: Wer darf was? (EFK, EuP, Laien)
- Wo beginnt/endet Verantwortung der VEFK? Betriebliches Elektrokonzept/-Organisation erstellen
- Gefährdungsbeurteilung elektrischer Anlagen
- Freigabe‑ und Arbeitsfreigabeprozesse
- Kontroll- und Prüfpflichten
5. Dokumentation & Nachweisführung
- VEFK-Bestellung (siehe Punkt 1-3)
- Schulungsnachweise (VEFK, EFK, EuP usw.)
- Gefährdungsbeurteilungen (nach BetrSichV/ArbSchG)
- Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle
- Anlagenkennzeichnungen, Freigabeverfahren
6. Regelmäßige Unterweisungen & Prüfungen
- Jährliche Unterweisungspflicht (für alle elektrotechnisch tätigen Personen)
- Prüfungen von Betriebsmitteln und Anlagen (nach DGUV V3)
- VEFK organisiert oder beauftragt diese Prüfungen und kontrolliert sie
7. Kontinuierliche Kontrolle und Anpassung
- Interne Audits / VEFK‑Begehungen
- Anpassung an neue Normen, Technik, Prozesse
- Regelmäßige VEFK-Weiterbildung (z. B. 1× jährlich)
Wir bieten Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Schulungs- und Produktportfolio ein lückenloses und revisionssicheres Gesamtpaket.